Internationale Kunden

Umsatzsteuer-Erstattung / Steuerfreie Lieferung

Lieferungen ins Drittland bzw. an bestimmte Empfänger können, auch bei Abholung in unserem Shop, nachträglich umsatzsteuerfrei gestellt werden. Sofern Sie eine Erstattung wünschen, bitten wir Sie, uns die dafür notwendigen Unterlagen im Original zuzusenden (Solardirekt24 GmbH · Buchhaltung · Spiesheimerweg 22 · D-55286 Wörrstadt). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit der Bearbeitung der Umsatzsteuer-Erstattung erst dann beginnen können, wenn alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen. 

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 2 Prozent des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 20,00€, vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Drittlandskäufer (Privatkunden außerhalb der EU, z.B. Schweiz, Norwegen, Lichtenstein)

Gültig für Privatkunden (Drittlandskäufer), die die Ware selbst im persönlichen Reisegepäck in das Drittland befördern. Die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Erstattung erfolgt erst, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind bzw. Unterlagen im Original vorliegen:

  • Ausfuhr innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsstellung
  • Der Gesamtwert der Lieferung betrug über 120,00 €, einschließlich Umsatzsteuer
  • Original der komplett ausgefüllten und vom Zoll abgestempelten Ausfuhrbescheinigung
  • Mitteilung der Bankverbindung
  • Download Ausfuhrbescheinigung (PDF)

Drittlandskäufer (Geschäftskunden außerhalb der EU)

Gültig für Geschäftskunden (Drittlandskäufer), die die Ware selbst in das Drittland befördern. Die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Erstattung erfolgt erst, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind bzw. Unterlagen im Original vorliegen.

Bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren:

  • Ausgangsvermerk inklusive Movement Reference Number (MRN)
  • Nachweis der Unternehmertätigkeit mittels einer Kopie des Handelsregisterauszugs o.ä., aus dem sich der Sitz des Unternehmens ergibt 
  • Mitteilung der Bankverbindung


Bei allen anderen Ausfuhranmeldungen - hierzu gehören Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwert von 1.000,00€ - durch einen Beleg, der folgende Angaben zu enthalten hat:

  • Rechnung mit Ort und Tag der Ausfuhr, sowie Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle eines Mitgliedsstaates, die den Ausgang des Gegenstands aus dem Gemeinschaftsgebiet überwacht
  • Nachweis der Unternehmertätigkeit mittels einer Kopie des Handelsregisterauszugs o.ä., aus dem sich der Sitz des Unternehmens ergibt

Shop-Kauf: Verbringen in die EU durch Geschäftskunden mit gültiger USt.-IdNr. (EU außerhalb Deutschland)

Die steuerfreie Abholung im Shop (Vor-Ort) ist grundsätzlich nicht möglich! Die Lieferung kann erst im Nachgang steuerfrei gestellt werden und die gezahlte Umsatzsteuer erstattet werden, wenn die von Ihnen gekaufte Ware durch einen Geschäftskunden mit gültiger (nicht deutscher) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in das übrige Gemeinschaftsgebiet (EU) befördert wurde und die folgenden Unterlagen vorliegen:

  • Handelsregisterauszug (bzw. Auszug eines entsprechenden Registers des jeweiligen Landes)
  • Ausweiskopie einer laut Registerauszug zeichnungsberechtigten Person
  • Von dieser Person rechtskräftig unterzeichnete Gelangensbestätigung
  • Original der Rechnung bei einem Netto-Warenwert ab 2.000,00 €
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Mitteilung der Bankverbindung
  • Download Gelangensbestaetigung (PDF)

 

 

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